Das erwartet Sie/ Dich bei uns
- Erstellung von Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 1, § 5 EStG (Bilanzen) und nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmen-Überschuss-Rechnungen) für Einzelfirmen, Selbständige, Vereine sowie Personen- und Kapitalgesellschaften
- Erstellung von betrieblichen Steuererklärungen, insbesondere Umsatzsteuer-, Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärungen
- Erstellung von Einkommensteuererklärungen mit allen Anlagen
- Selbständige Bearbeitung von Finanzbuchhaltungen
- Prüfung und Bearbeitung von Steuerbescheiden
- Teilnahme und Betreuung von Prüfungen
- Überwachung von steuerlichen Fristen